Barrierefreiheitserklärung:
Die Stadtbibliothek Bremerhaven bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage dafür sind das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz, die Richtlinie (EU) 2016/2102 und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 in den jeweiligen gültigen Fassungen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.stadtbibliothek-bremerhaven.de veröffentlichten Webauftritt der Stadtbibliothek Bremerhaven.
In seinem grundsätzlichen Aufbau ist dieses WebPortal barrierefrei. Eine Überprüfung durch die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik steht noch aus. Nach Erhalt einer Bewertung werden die Ergebnisse in diese Erklärung einfließen.
Diese Erklärung wurde am 21. Januar 2022 erstellt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der noch ausstehenden Überprüfung des Webportals ist eine abschließende Auflistung nicht-barrierefreier Inhalte nicht möglich.
PDF-Dateien
Die auf unserem Internetauftritt angebotenen PDF-Dokumente sind hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit überarbeitet worden. Sofern Dokumente von externen Dienstleistern bereitgestellt werden, liegt die barrierefreie Gestaltung der Dateien nicht in unserer Hand.
Einschränkungen:
Für die Barrierefreiheit unserer externen digitalen Angebote ist allein der jeweilige Anbieter verantwortlich. Wir haben daher leider keinen Einfluss auf die Zugänglichkeit der folgenden Dienste Onleihe, Munzinger, Duden,Brockhaus.
Feedback und Kontakt:
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, teilen Sie uns gerne mit, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist: stadtbibliothek@magistrat.bremerhaven.de.
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten und die Barrieren weiterbestehen und Sie bei der Nutzung unseres Angebotes beeinträchtigen, können Sie sich an die die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für das Land Bremen wenden.
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) stellen.
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Zugang zu den Bibliotheken:
Zentralbibliothek im Hanse-Carré:
Die Zentralbibliothek in der zweiten Etage des Hanse-Carrés ist für Rollstuhlfahrende und gehbehinderte Menschen durch die Benutzung der Fahrstühle gut zu erreichen. Alle Bereiche der Bibliothek befinden sich auf einer Ebene, innerhalb der Bibliothek sind also keine Treppenstufen zu überwinden.
Eine behindertengerecht ausgestattete Toilette befindet sich in der Bibliothek.
Stadtteilbibliothek Leherheide:
Die Stadtteilbibliothek kann von Rollstuhlfahrenden und gehbehinderten Menschen ebenfalls problemlos aufgesucht werden. Es befindet sich keine Treppe innerhalb der Bibliothek.
Eine öffentliche behindertengerecht ausgestattete Toilette befindet sich im Bibliotheksgebäude. Der Zugang ist mit einem Euro-Schlüssel möglich.
Bibliotheksangebote:
- Leichte Sprache: Sie erhalten hier Bücher und Informationen in Leichter Sprache
- Gebärdensprache-Film zur Information über die Angebote der Stadtbibliothek Bremerhaven
- Bremerhavener Medienbote: Wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können Sie sich ihre gewünschten Medien nach Hause liefern lassen
- Ausleihe von DVDs, die auch für Seh- und Hörbehinderte nutzbar sind