Benutzungsausweis:
Für das Entleihen von Medien benötigen Sie einen gültigen Benutzungsausweis.
Diesen erhalten Sie gegen Vorlage Ihres Personalausweises in der Stadtbibliothek.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen eine schriftliche Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten, bevor sie einen Benutzungsausweis erhalten und Medien entleihen können.
Informationen zur Anmeldung finden Sie im §2 der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bremerhaven.
Der Benutzungsausweis ist bei jeder Entleihung/ Verlängerung vorzuzeigen.
Gebühren:
Benutzungsausweis mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ab Ausstellungstag: 12,00 Euro.
Schüler, Auszubildende, Arbeitslose mit Berechtigungskarte sowie Sozialhilfeempfänger ab 18 Jahre, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Rentner erhalten den Ausweis gegen Vorlage einer Bescheinigung für 6,00 Euro.
Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre ist der Ausweis kostenlos.
Leihfristen:
4 Wochen für
- Bücher, CDs, Musikalien, Sachvideos, Sach-DVDs und CD-ROMs, Spiele, Hörbücher, Konsolenspiele
1 Woche für
- DVDs (Spielfilme, Musik-DVDs), Zeitschriften, Videos (Spielfilme), CD-Kurzausleihen, Medien der aktuellen Theatersaison
Versäumnisgebühren:
Bei Überschreitung der Leihfrist fallen Versäumisgebühren an. Diese werden pro Medium und pro Öffnungstag berechnet. Erwachsene zahlen nach einem Karenztag pro Medium und pro Öffnungstag 0,20 Euro.
Bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren beträgt die Versäumnisgebühr nach einem Karenztag pro Medium und pro Öffnungstag 0,10 Euro.
Einzelheiten zu sonstigen Gebühren entnehmen Sie bitte der Benutzungs- und Gebührenordnung.
Weitere Informationen finden Sie unter den Stichworten Anmeldung, Adressänderung, Bibliotheksausweis, Rückgabe und Verlängerung.